Impressum gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz)

 

V.i.s.d.P.

 

Heidi Schmitt (geb. Höhn)

Christine-Christiansen-Str. 8

24943 Flensburg

 

Mail: HeidiSchmittPublizistik@web.de

 

Urheberrecht

Die Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Abdruck aller Texte und Fotos, auch nur ausschnittsweise, nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Urheberin. copyright: Heidi Schmitt

 

Haftung für Links

Auf meiner Seite befinden sich Links zu externen Anbietern. Für die Inhalte dieser Seiten und Wahrung des Datenschutzes sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

 

Datenschutz in der Kommunikation

Die beim Kontakt per Email oder telefonisch zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von mir vertraulich behandelt.

 

Der Nutzung meiner im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Daten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterial wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ich behalte mir somit rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung  von Werbeinformationen etwa durch Spam-Mails vor.

 

Datenschutz und journalistische Arbeit

WER? WAS? WANN? WO? WARUM? - Diesen berühmtem 5 Ws auf der Spur erfassen Journalistinnen und Journalisten jede Menge Daten, um diese im Sinne der Informationsfreiheit den Bürgerinnen und Bürgern in journalistischen Beiträgen zur Verfügung zu stellen. Den Rahmen dafür regeln Gesetze und Regeln, wie zum Beispiel das des Redaktionsgeheimnisse und der Pressekodex.

 

Die auf diesen Seiten veröffentlichten personenbezogenen Daten dürfen auf Grund der durch Artikel 11 der Grundwerte-Charta der Europäischen Union und Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Medien- und Meinungsfreiheit veröffentlicht werden. Als Journalistin bin ich nach Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung  in Verbindung mit dem Landespresse-/Landesmediengesetz bzw. dem Rundfunkstaatsvertrag für den Bereich der journalistischen Arbeit von wesentlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts ausgenommen und darf personenbezogene Daten (z. B. Namen, Texte, Fotos, Audio- und Videodateien) nach eigenem Ermessen journalistisch verarbeiten. Als Journalistin bin ich verpflichtet, das Datengeheimnis der journalistischen Daten zu achten und die Daten nur journalistisch zu verarbeiten, sowie geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu treffen.

 

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

(angelehnt an die Empfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes)

 

Allgemeines:

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material). Geliefertes Material bleibt Eigentum der Journalistin. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

 

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Das Honorar ist mit Annahme des Materials zur Zahlung fällig, äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Abgabe des Materials, so gilt die Abnahme als erfolgt.

 

Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Journalistin erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung der Journalistin auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Journalistin nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Journalistin nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Online-Systemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Ein Urhebervermerk im Sinne des §13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, der Journalistin ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

 

Haftung und Kosten

Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z. B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er die Journalistin von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

 

Gewährleistung

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch oder nach  weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Die Journalistin übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährt für deren Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken-. Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche oder Bußgelder infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen der Journalistin und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-, datenschutz- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber die Journalistin von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, die Journalistin trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

 

Die Journalistin haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber in Zusammenhang mit der Nutzung der von der Journalistin gelieferten Dateien eintreten, sei dies, durch Computerviren in oder an E-Mail und Dateianhängen, an Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten der Journalistin.. Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Datensysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen.

 

Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers

für die Rücklieferung der Sitz der Journalistin.